KAUTION / VERSICHERUNG
KAUTION
Es muss bei jeder Anmietung eine Kaution in Höhe von 1.500 € hinterlegt werden.
Dies ist mit Kredit-/ EC-Karte möglich.
Alternativ könnt ihr die Kaution im Vorfeld zusammen mit der Miete überweisen.
Unsere Wohnmobile haben einen Voll- & Teilkaskoschutz mit 1.500 EUR Selbstbeteiligung pro Schadenfall.
Die Selbstbeteiligung wird in Form einer Kaution bei uns hinterlegt und kann von euch über einen externen Versicherer versichert werden.
Versicherung
Das Urlaubs-Schutz-Paket der MMV
Unbeschwert den Urlaub genießen
Mit der MMV seid ihr im Falle eines Falles rundherum abgesichert. Genießt unbeschwert euren Urlaub mit dem Wohnmobil. Um den Rest kümmert sich der Versicherungspartner mit dem maßgeschneiderten Reiseschutz. Ihr möchtet ein Wohnmobil mieten und den Reiseschutz in Anspruch nehmen? Nachfolgend seht ihr die Versicherungs-Angebote.
Das Urlaubs-Schutz-Paket enthält folgende Leistungen:
Kautions-Versicherung
Reduzierung des Eigenanteils auf 200,–
Rücktrittskosten-Versicherung
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Mietabbruch-Versicherung
Schutz vor Vermieterinsolvenz
Inhaltsversicherung für Gepäck
Mietausfall-Versicherung
14 Tage Rücktrittsrecht
Jetzt Versicherung abschließen
Die Leistungen im Detail
Kautions-Versicherung
Versicherungsschutz besteht für die im Mietvertrag vereinbarte Kautionssumme bis max. 1.500,– € für Schäden, die während der Anmietzeit eintreten. Die Kautionssumme beträgt 1.500,– € bei 200,– € Selbstbehalt.
Rücktrittskosten-Versicherung
Versichert sind die vom Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise dem Vermieter vertraglich geschuldeten Stornokosten aus folgenden Gründen: Tod, schwerer Unfall, unerwartet schwere Krankheit der versicherten Person, deren Lebenspartner und deren Angehörigen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft einer Versicherten; erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Personen infolge von: Feuer, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, höhere Gewalt sowie nicht vorhersehbarer Arbeitslosigkeit. Die Selbstbeteiligung beträgt 20 % mindestens jedoch 75,– €.
Mietabbruch-Versicherung
Schutz vor Vermieter-Insolvenz
Bei Abbruch der Reise aus den oben genannten Gründen sind die zusätzlich entstehenden Rückreisekosten
versichert.
Voraussetzung zur Erlangung der Rücktrittsdeckung ist der Abschluss der Versicherung spätestens 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Abschlusstag des Mietvertrages, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
Inhalts-Versicherung
Versichert ist das persönliche Gepäck, Haushaltszubehör sowie lose, nicht fest eingebaute Teile bis zu einer Versicherungssumme von insgesamt 8.000,00 EUR. Für Radio, TV, Foto – und Film/Videokamera gilt die Höchstentschädigungsgrenze von 2.500,00 EUR. Zusätzlich gilt Versicherungsschutz für Computer, Mobiltelefone, Funk, Fax- und Telefongeräte, Fahrräder und sonstige Sportgeräte bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze von 3.000,00 EUR.
Mietausfall-Versicherung
Versichert sind Haftpflichtansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen Mietausfall durch einen, durch die versicherte Person, verursachten Schaden bis zu einem Betrag von maximal 10.000,00 Euro, wenn dadurch keine Folgevermietung möglich ist. Eine private Haftpflicht haftet nicht für angemietete Objekte.